*Infrastruktur, Betreuung, Hotellerie
Dieser Tarif bezieht sich auf ein Zimmer bis 18m² mit WC und Dusche auf dem Gang.
***Anteil Bewohner/Bewohnerin an den Pflegekosten
Gemäss Krankenversicherungsgesetz dürfen den Versicherten höchstens Fr. 23.- pro Tag in Rechnung gestellt werden. Die übrigen Kosten müssen die Krankenkassen und der Kanton übernehmen
****Total Tarifanteil Bewohnerin/Bewohner
Kann das Total des Tarifanteils nicht mit dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt werden, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.