Die Gesamtkosten für einen Aufenthalt setzen sich zusammen aus:
EL-Obergrenzen
Die höchstmöglich anrechenbaren Heimkosten, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden, setzen sich aus den vier Kostenelementen Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur und Pflege zusammen.
MiGeL
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Diese werden seit 2022 nicht mehr pauschal durch den Kanton vergütet, sondern in Form von Einzelabrechnungen direkt mit den Krankenversicherern abgerechnet.